TARIFE UND HONORARE FÜR DEN FORDERUNGSEINZUG
Unsere Honorare sind ergebnisabhängig: kein Einzug, kein Honorar
Die Einzugshonorare werden auf die auf gütlichem Wege oder per Zwangsvollstreckung erhaltenen oder eingezogenen Beträge berechnet, unabhängig davon, ob die Zahlung beim Gläubiger oder bei Saint Louis Recouvrement erfolgt ist.
ALLGEMEINE INKASSOVEREINBARUNG
Der Erlass, der unsere Aktivität regelt, schreibt den Abschluss einer allgemeinen Inkassovereinbarung vor. Sie muss uns in zwei Exemplaren mit Ihrem Geschäftsstempel und Ihrer Unterschrift versehen zurückgesandt werden. Saint Louis Recouvrement sendet Ihnen dann eines dieser von uns ausgefüllten Exemplare mit der ersten Empfangsbestätigung Ihrer Eintreibungssachen zurück. Die Allgemeine Inkassovereinbarung muss nur einmal vor oder anlässlich der Übermittlung Ihrer ersten Eintreibungssachen unterzeichnet werden.
FORMULAR FÜR DIE ÜBERMITTLUNG DER FORDERUNG
Bei jeder Übergabe offener Forderungen müssen Sie genaue Angaben zu Ihren Forderungen machen (Betrag, Träger, Fälligkeitsdatum, Eintreibbarkeit.) sowie zu Ihren Schuldnern (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail, Nummer des Handelsregisters.) machen. Der Forderungsübergabeschein ist eines der möglichen Mittel, uns diese Informationen mitzuteilen. Sie können uns aber auch die Informationen zu Ihren Forderungssachen auf Ihrem eigenen Träger und auf dem Weg Ihrer Wahl (per Post, Fax, E-Mail etc.) mitteilen. Bitte vergessen Sie nicht, uns auch Ihre vertraglichen Nachweise zu senden (Vertrag, Angebot, Rechnungen, Bestellscheine, Lieferscheine, Mahnungen etc.)